Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 trat am 1.1.1934 in Kraft. Ca. 350 000 Menschen wurden auf der Grundlage dieses Gesetzes zur „Reinerhaltung der Rasse“ und zur „Reinigung des Volkskörpers“ ihrer Fortpflanzungsfähigkeit durch Zwangssterilisation beraubt. Nach 1939 wurden ca. 300 000 Menschen als „lebensunwert“ stigmatisiert und durch die verschiedenen „Euthanasie“-Maßnahmen wie Gas, Injektionen und gezieltes Verhungernlassen ermordet.
Dieses Gesetz, das Hunderttausenden Opfern physisches und psychisches Leid brachte, ganze Familien auch nach dem Ende des NS-Regimes weiter stigmatisierte und ausgrenzte, muss endlich nach über 70 Jahren aufgehoben und für nichtig erklärt werden, denn dieses Gesetz wurde 1974, soweit es als Bundesrecht fortgalt, nicht aufgehoben, sondern lediglich außer Kraft gesetzt. Nur die Aufhebung und eine Nichtigerklärung dieses Gesetzes bedeuten für die Überlebenden und ihre Familien die Rehabilitation.